Abwasser

Einführung der Niederschlagswassergebühr

Mit Beschluss vom 14.03.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön beschlossen, ab 01.01.2025 die Niederschlagswassergebühr für die Anschlussnehmer im Gebiet der Gemeinde Sondheim einzuführen.

Es handelt sich hierbei um keine Maßnahmezur Erhöhung der Gebührenlast, sondern es geht darum einen Teil der entstehenden Kosten aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung, an die sich die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön halten muss, ein Stück weit anders zu verteilen. Es kommt durch diese „neue“ Abrechnung kein zusätzlicher Euro in die kommunale Kasse.

Mit der Ermittlung der versiegelten Flächen und der Begleitung der Einführung wurde das Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim beauftragt.

Nach der Flächenerfassung mit dem sogenannten Grundstücksabflussbeiwertverfahren wird es nach Übermittlung eines Erfassungsprotokolls an die Grundstückseigentümer voraussichtlich im Juli 2024 für jeden Grundstückseigentümer einen Termin zur Besprechung/ Klärung der ermittelten Flächen geben.

Zentraler Ansprechpartner des Büros Dr. Schulte | Röder ist Herr Michael Häfner vom Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung, 97209 Veitshöchheim, unter der Tel.Nr. 0931 30 40 84 – 90.

 

Die wichtigsten FAQs zu diesem Thema haben wir für Sie unten zusammengestellt

Informationsblatt
Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Muss der Grundstückseigentümer auf Grund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mehr bezahlen?
WAS ändert sich für WEN?
Wie hoch sind die künftigen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren?
Was ist eine bebaute oder befestigte Fläche?
Was zählt zur „öffentlichen Entwässerungseinrichtung“?
Wann wird Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet?
Ist es ein Unterschied, ob das Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an ein Trennsystem angeschlossen ist?
Werden zukünftige Veränderungen der Flächen berücksichtigt?
Grundstücksabflussbeiwert / Ermittlung der gebührenpflichtigen Fläche
Wie kann Niederschlagswasser versickert werden?
Wie werden Zisternen berücksichtigt?
Wird die Niederschlagswassergebühr beim Sammeln von Regenwasser in Regentonnen trotzdem erhoben?
Wo kann ich mich weiter informieren oder Fragen stellen?

Abwasserzweckverband "Obere Streu"

Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön mit dem Ortsteil Stetten gehören dem Abwasserzweckverbands "Obere Streu" an. Dieser wird von der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen verwaltet.

Internetseite der VGem Fladungen

Die aktuellen Satzungen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön:

Satzungen und Verordungen