Bauantrag & Baugenehmigung
Sie wollen bauen? Hier erfahren Sie alles über Bauantrag und Baugenehmigung.
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist. Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt,
- den Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig entspricht,
- mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
- die Erschließung gesichert ist,
- die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und
- die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt.
Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag einzureichen?
Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauaordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung. Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung und
- Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung vorzulegen.
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen wie Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsantrag, Freiflächengestaltungsplan oder Baumbestandserklärung erforderlich sein; hierzu erteilt Ihre Bauaufsichtsbehörde Auskunft. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann. Wer Entwurfsverfasser ist, können Sie in unserem Informationsblatt zur Bauvorlageberechtigung nachlesen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Internetseite des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr